Neue Regeln ab dem 9. Februar in Schleswig-Holstein

 

Zum 9. Februar lockert Schleswig-Holstein seine Corona-Maßnahmen.

  • Es entfällt die 2-G-Regel im Einzelhandel. Die Maskenpflicht jedoch bleibt erhalten.
  • Es können Chöre wieder ohne Masken und auch Blasorchester wieder proben. Hier gilt die 2-G+-Regel.
  • Keine  Sperrstunde für die Gastronomie.
  • Der bundeseinheitliche Beschluss zu überregionalen Großveranstaltungen wird  umgesetzt. Das bedeutet: Bei Veranstaltungen drinnen dürfen maximal 4.000 Menschen bei einer Auslastung von 30%; Bei Veranstaltungen draußen maximal 10.000 Menschen bei einer Auslastung von 50%.
  • Die Regeln sollen bis zum 2. März gültig sein.
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