Zum 9. Februar lockert Schleswig-Holstein seine Corona-Maßnahmen.
- Es entfällt die 2-G-Regel im Einzelhandel. Die Maskenpflicht jedoch bleibt erhalten.
- Es können Chöre wieder ohne Masken und auch Blasorchester wieder proben. Hier gilt die 2-G+-Regel.
- Keine Sperrstunde für die Gastronomie.
- Der bundeseinheitliche Beschluss zu überregionalen Großveranstaltungen wird umgesetzt. Das bedeutet: Bei Veranstaltungen drinnen dürfen maximal 4.000 Menschen bei einer Auslastung von 30%; Bei Veranstaltungen draußen maximal 10.000 Menschen bei einer Auslastung von 50%.
- Die Regeln sollen bis zum 2. März gültig sein.